28.02. | Haus Elisabeth & Laurentiushaus
Bitte beachten Sie unsere Besucherregelungen.
Der Schutz unserer Bewohner*innen und unseres Personals hat für uns oberste Priorität - für Sie sicher auch.
Ab 01.03.2023 verbleibt als bundeweit angeordnete Schutzmaßnahme nur noch die FFP2-Maskenpflicht. Das Vorlegen eines negativen Testnachweises ist nicht mehr erforderlich.